Das neue “Meister-BAföG” | ab 01.07.2009

Das neue “Meister-BAföG” tritt zum 01.07.2009 in Kraft.

Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. “Meister-BAföG” – ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen, eingeführt worden.

Das “Meister-BAföG” unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.


Förderanträge und Beratung:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.: 03 61/37 73 72 32 oder 03 61/37 73 72 56


Infos zum Meister-BaföG

Download (Gesetz und Beispiele)

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